Verhaltenskodex für das ethische Unternehmenshandeln
(Code of Conduct)
Dieser Code of Conduct wurde von der Geschäftsführung der RYMA PHARM GmbH beschlossen.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Geschäftsführung und Anteilseigner der RYMA PHARM GmbH sind an die nachfolgenden Regeln gebunden.
Die angeführten Werte, Grundsätze und Handlungsweisen bestimmen unser unternehmerisches Handeln.
Ziel ist die Einhaltung ethischer Grundsätze und die Schaffung eines Arbeitsumfeldes, das
Respekt und faires Verhalten fördert.
RYMA PHARM ist bestrebt, in allen geschäftlichen Entscheidungen und Handlungen die geltenden Gesetze und sonstigen maßgebenden Bestimmungen zu beachten. Integrität und Aufrichtigkeit fördern einen fairen Wettbewerb, auch im Verhältnis zu unseren Kunden und Lieferanten.
Wir sind bestrebt, ökonomisch, sozial und umweltbewusst zu handeln und in allen Märkten, in denen wir tätig ist, den fairen Wettbewerb zu schützen, indem geltende Gesetze und Wettbewerbsbeschränkungen eingehalten werden.
Unfaire Vorteile gegenüber Kunden, Lieferanten oder Mitbewerbern wollen wir vermeiden.
Wir erwarteten von unseren Mitarbeitern Loyalität gegenüber dem Unternehmen. Sämtliche Mitarbeiter müssen Situationen vermeiden, in denen ihre persönlichen oder finanziellen Interessen mit denen der RYMA PHARM GmbH in Konflikt geraten. Daher ist es insbesondere untersagt, sich an Konkurrenten, Lieferanten oder Kunden zu beteiligen oder Geschäftsbeziehungen mit ihnen im privaten Umfeld einzugehen, soweit dies zu einem Interessenkonflikt führen kann.
Keiner unserer Mitarbeiter darf Vorteile – in welcher Form auch immer – annehmen, von denen davon auszugehen ist, dass sie geschäftliche Entscheidungen oder Transaktionen unseres Unternehmens beeinflussen könnten.
Einladungen müssen sich innerhalb der Grenzen geschäftsüblicher Gastfreundschaft halten. Unsere Mitarbeiter sollen sich aufgrund ihrer Position in der RYMA PHARM GmbH nicht persönlich durch Zugang zu vertraulichen Informationen unmittelbar und/oder mittelbar Vorteile verschaffen.
Alle unsere Mitarbeiter haben die Pflicht, die legitimen Interessen unseres Unternehmens soweit wie möglich zu fördern.
Jede Konkurrenzsituation mit dem Unternehmen ist zu vermeiden.
Jeder tatsächlicher oder möglicher Interessenkonflikt muss gemeldet und mit den betreffenden Vorgesetzten besprochen werden.
Wir sind gegen Korruption und Bestechung!
Handlungsweisen, bei denen Geschäfte mit unlauteren Mitteln erfolgen, werden nicht toleriert. Mitarbeiter der RYMA PHARM GmbH dürfen Geschäftspartnern keinerlei Vergünstigungen anbieten oder von ihnen solche erhalten oder annehmen, die zu einer Beeinträchtigung einer objektiven und fairen Geschäftsentscheidung führen oder auch nur einen derartigen Anschein erwecken könnten.
Des Weiteren sind alle Mitarbeiter der RYMA PHARM GmbH verpflichtet, das Insider-Handelsverbot einzuhalten.
Dies umfasst insbesondere Mitarbeiter, die Zugang zu nicht öffentlichen Informationen über unser Unternehmen oder über ein Unternehmen, mit dem wir Geschäfte tätigen, besitzen.
Zu solchen Insiderinformationen zählen zum Beispiel Pläne der Geschäftsleitung, die Einführung neuer Produkte oder Herstellungsweisen, Unternehmenstransaktionen, Umsätze und Rentabilität der RYMA PHARM GmbH, bedeutende Verträge oder Geschäftsverbindungen, finanzielle Informationen oder bedeutende Rechtsstreitigkeiten u.a. Erlangt ein Mitarbeiter der RYMA PHARM GmbH Kenntnis von solchen Informationen, die ein vernünftiger Investor bei einer Investitionsentscheidung für bedeutend halten würde, darf dieser Mitarbeiter solange keine solchen Insiderinformationen an andere Personen mitteilen, bis die Informationen öffentlich bekannt werden. Die Venivendung wesentlicher nicht öffentlicher Informationen kann einen Gesetzesverstoß darstellen.
Sämtliche Mitarbeiter der RYMA PHARM GmbH und die Unternehmensführung haben für ein sicheres und gesundes Umfeld Sorge zu tragen. Daher sind Sicherheitsvorschriften und – praktiken strikt einzuhalten.
Als sozialverantwortlicher Arbeitgeber betrachtet die RYMA PHARM GmbH ihre Mitarbeiter als sehr großen Wert. Sie fordert großes Engagement von ihren Mitarbeitern und teilt als Gegenleistung den geschäftlichen Erfolg mit ihnen. Die Personalpolitik der RYMA PHARM GmbH trägt dazu bei, jedem Mitarbeiter die Möglichkeit von beruflicher und persönlicher Entfaltung zu bieten. Offener Meinungsaustausch, Kritik und Ideen werden gefördert.
ln der Vielfalt der Mitarbeiter liegt hohes Potenzial.
Daher beschäftigt RYMA PHARM GmbH aus Überzeugung Mitarbeiter mit unterschiedlicher Herkunft und Erfahrung. Alle Mitarbeiter sind dazu aufgerufen, eine Atmosphäre respektvollen Miteinanders zu schaffen und Diskriminierungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität entschieden entgegenzutreten.
Die RYMA PHARM GmbH verurteilt rechtswidrige Diskriminierungen oder
Belästigungen, gleich welcher Art!
Sämtliche Mitarbeiter der RYMA PHARM GmbH sind verpflichtet, einen schnellen und reibungslosen Informationsaustausch innerhalb des Unternehmens sicherzustellen. Informationen sind richtig und vollständig an die betroffenen Bereiche weiterzugeben, soweit nicht in Ausnahmefällen, insbesondere aufgrund von Geheimhaltungspflichten, vorrangige Interessen bestehen. Relevantes Wissen darf nicht unrechtmäßig vorenthalten, verfälscht oder selektiv weitergegeben werden.
Unehrliche Berichterstattung innerhalb des Unternehmens oder an Firmenfremde Unternehmen / Organisationen oder Personen ist strengstens verboten.
Alle Jahresabschlüsse und Jahresberichte, Geschäftspapiere und Geschäftsbücher der RYMA PHARM GmbH müssen Geschäftsvorfälle und Transaktionen zutreffend darstellen und den gesetzlichen Anforderungen sowie den Bilanzierungsgrundsätzen und unseren internen Buchhaltungsverfahren entsprechen.
Alle Mitarbeiter der RYMA PHARM GmbH sind für den ordnungsgemäßen und schonenden Umgang mit dem Eigentum des Unternehmens verantwortlich. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, Firmeneigentum gegen Verlust, Beschädigung, Missbrauch, Diebstahl, Unterschlagung oder Zerstörung zu schützen. Jeder Mitarbeiter hat die Pflicht, seinen Vorgesetzten unverzüglich über eine dem Vorstehenden entgegenstehende Benutzung von Vermögenswerten zu informieren.
Ein Großteil der geschäftlichen Informationen der RYMA PHARM GmbH ist vertraulich oder rechtlich geschützt, so dass eine Pflicht zur Geheimhaltung besteht. Dies gilt nicht, wenn eine Veröffentlichung der Informationen von uns genehmigt wurde oder aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen zwingend ist.
Die Geheimhaltungspflicht bezieht sich insbesondere auf geistiges Eigentum . Dazu gehören Geschäftsgeheimnisse, Patente, Marken und Urheberrechte, aber auch Geschäfts- und Marketingpläne, Entwürfe, Geschäftspapiere, Gehaltsdaten und alle sonstigen nicht veröffentlichten finanziellen Daten und Berichte.
Alle persönlichen Informationen über Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten sowie sonstige Dritte werden in der RYMA PHARM GmbH sorgfältig verwendet und vertraulich behandelt unter vollständiger Einhaltung der Datenschutzgesetze. Der Schutz dieser Informationen muss mit größter Sorgfalt erfüllt werden.
Die Regeln, die in diesem Verhaltenskodex enthalten sind, bilden einen Kernbestand der Unternehmenskultur der RYMA PHARM GmbH. Die einheitliche Einhaltung dieser Prinzipien ist unverzichtbar. Hierfür ist jeder Mitarbeiter verantwortlich.
Wenn ein Mitarbeiter Anliegen oder Beschwerden über die in diesem Verhaltenskodex angeführten Punkte hat oder Kenntnisse über einen eventuellen Bruch der hierin enthaltenen Verhaltensrichtlinien hat, sollte er dies unverzüglich seinem Vorgesetzten zur Klärung vorlegen. Dies kann auch anonym oder auf vertrauliche Weise erfolgen. Ist ein Mitarbeiter mit der Klärung nicht zufrieden, so kann er das Anliegen oder die Beschwerde nicht nur bei seinem Vorgesetzten, sondern auch bei der Geschäftsleitung vorlegen. Wir gestatten keine Repressalien aufgrund von Beschwerden, die im Rahmen dieses Verhaltenskodex im guten Glauben vorgebracht werden.
Die RYMA PHARM GmbH respektiert die Würde des Menschen und setzt sich für die Einhaltung und den Schutz der Menschenrechte ein.
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, für die Einhaltung dieser allgemein gültigen Grundrechte Sorge zu tragen.
Kinderarbeit sowie jegliche Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen werden von der RYMA PHARM GMBH nicht toleriert. Das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung darf nicht unter dem Alter, in dem die Schulpflicht endet, und auf keinen Fall unter 15 Jahren liegen.
Alle Formen von Zwangsarbeit lehnt die RYMA PHARM GmbH ab. Kein Mitarbeiter darf direkt oder indirekt durch Gewalt und/oder Einschüchterung zur Beschäftigung gezwungen werden. Mitarbeiter sind nur zu beschäftigen, wenn sie sich freiwillig für die Beschäftigung zur Verfügung gestellt haben.
RYMA PHARM ist sich der ökologischen Verantwortung bewusst. Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch vermeidende und vermindernde Maßnahmen im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftens vorzubeugen und sorgsam mit natürlichen Ressourcen umzugehen.
Alle Mitarbeiter sowie die Mitglieder der Geschäftsleitung sind an die Regeln dieses Verhaltenskodexes gebunden. Verstöße gegen diesen Code of Conduct führen zu Konsequenzen. In schwerwiegenden Fällen kann dies zu einer Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses führen.